Die Bediener müssen Selbstkontrollen und Gegenkontrollen an den von ihnen bearbeiteten Teilen durchführen. Wenn im Rahmen der Selbstkontrolle und Gegenkontrolle Probleme festgestellt und behoben werden, werden keine Strafen verhängt. Vor der Übergabe an den nächsten Prozess müssen die Teile jedoch von einem hauptberuflichen Qualitätsprüfer geprüft werden und können nur dann fortfahren, wenn sie die Prüfung bestehen. Wenn in dieser Phase Qualitätsmängel festgestellt werden, wird der Bediener je nach Situation bestraft, während der Vollzeit-Qualitätsinspektor von der Strafe ausgenommen ist. Wenn Qualitätsprobleme später entdeckt werden, weil Inspektionen versäumt wurden oder nicht erkannt wurden, werden sowohl der Vollzeit-Qualitätsprüfer als auch der Bediener bestraft, sobald sie entdeckt werden, und die Person, die das Problem identifiziert, wird belohnt. Der Leerlaufverlust des Transformatorkerns darf den angegebenen Auslegungswert nicht überschreiten.
Maßnahmen zur Sicherung von Leerlaufverlusten:
Basierend auf dem Kaufvertrag und den Anforderungen an den Kerndurchmesser wählt die Abteilung für Produktionstechnologie Siliziumstahlbleche angemessen aus und weist angemessene Prozessmargen (Prozesskoeffizienten) für das Scheren und Stapeln zu. Wenn die Scher- und Stapelprozesse normal verlaufen, die Abweichung des Leerlaufverlusts jedoch ±3 % übersteigt, wird das Planungspersonal zur Verantwortung gezogen. Nach Erhalt der Berechnungszeichnungen muss die Kernverarbeitungswerkstatt zunächst überprüfen, ob die Zeichnungen den Prozessgrenzen entsprechen. Im Zweifelsfall müssen sie rechtzeitig mit der Technologieabteilung kommunizieren, um Anpassungen vorzunehmen. Kommt es aufgrund der fehlenden Kommunikation zu Nacharbeiten, trägt die Werkstatt die Arbeitskosten selbst.
Qualitätsmanagementmethoden für die Verarbeitung von Transformatorkernen – Scheren-Workshop:
Vor dem Scheren müssen Siliziumstahlbleche ausgewählt und bearbeitet werden (Behandlung von gewellten Kanten, gewellten Ecken, Rost usw.). Siliziumstahlbleche mit Falten oder anderen Mängeln dürfen nicht verwendet werden. Grobe Handhabung (z. B. übermäßiges Biegen oder Stoßen von Siliziumstahlblechen) ist während des Betriebs strengstens untersagt. Wenn grobe Behandlung festgestellt wird, wird entsprechend der Belohnungs- und Bestrafungsrichtlinie des Qualitätsmanagements gehandhabt. Entstehen durch unsachgemäße Behandlung erneut schwere Schäden, muss der Betreiber dem Unternehmen den Schaden ersetzen; Kann die verantwortliche Person nicht identifiziert werden, trägt die Werkstatt die Verantwortung. Achten Sie beim Scheren der Lamellen auf die Walzrichtung der Siliziumstahlbleche; Die Längsrichtung der gescherten Lamellen muss mit der Walzrichtung übereinstimmen.